Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2019

1. Geltungsbereich, Allgemeines

Alle Lieferungen und Leistungen der Firma IT-Living GmbH (- nachfolgend „Firma“ genannt -), die in Erfüllung von Aufträgen mit Verbrauchern oder Unternehmern
(- nachfolgend „Kunde“ genannt -) erbracht werden, unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Firma diesen nicht ausdrücklich widerspricht. „Verbraucher“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsgegenstand

Die Firma berät den Kunden bei der Auswahl und Zusammenstellung von Soft-/ Hardware und anderer elektronischer Ware (- nachfolgend „Ware“ genannt -). Die Zusammenstellung der von der Firma an den Kunden zu liefernden Ware erfolgt ausschließlich nach den individuellen Wünschen und Anforderungen des Kunden. Ferner erbringt die Firma Werk- und Dienstleistungen im Bereich von IT- und Elektroarbeiten (- nachfolgend „Werk- oder Dienstleistungen“ genannt -). Die Angebote der Firma sind unverbindlich, sofern nicht auf die Verbindlichkeit ausdrücklich hingewiesen wurde. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Die Firma kann dieses Angebot innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, durch Lieferung der Waren oder durch Erbringung der Werk- oder Dienstleistung annehmen. Sofern die Erstellung eines Angebotes für eine Werk- oder Dienstleistung im Bereich von Elektroarbeiten eine vorherige Planung (d.h. die Berechnung von Kabelwegen und Stärken, Zusammenstellung von Komponenten) voraussetzt, berechnet die Firma dem Kunden hierfür pauschal 10 % der Angebotssumme, es sei denn der Kunde weist nach, dass der Firma geringere oder gar keine Kosten entstanden sind. Im Falle der tatsächlichen Beauftragung durch den Kunden, erhält dieser von der Firma eine Gutschrift über diesen Betrag.

3. Liefertermin und Versand

Liefertermine werden dem Kunden in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Bei Lieferterminen, die in der Auftragsbestätigung als unverbindlich bezeichnet sind, kann der Kunde der Firma zehn (10) Kalendertage nach deren Ablauf schriftlich eine angemessene, mindestens vierzehntägige Nachfrist setzen. Erst nach Ablauf der Nachfrist kann die Firma in Verzug geraten.

Die Kosten für den Versand sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma liegt.

4. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit/Gefahrtragung

Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist er verpflichtet, die Ware beim Eintreffen unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel der Ware, Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma zu melden. Gleiches gilt auch für verdeckte Mängel bzw. Schäden. Unterlässt der Kunde, festgestellte Mängel unverzüglich zu untersuchen bzw. unverzüglich zu melden, gilt die Ware als genehmigt.

Geht die Firma aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten und Schäden die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Firma die Ware versendet, d.h. die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder dem sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten übergeben hat. Etwaige Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen.

Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden über.

Die Firma ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen vorzunehmen, sofern die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit.

5. Zahlungsbedingungen und Preise

Maßgeblich sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung der Firma genannten Preise. Alle Rechnungen der Firma sind innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Erhalt dieser vom Kunden zu zahlen. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma; für einen verspäteten Eingang ist der Kunden nicht verantwortlich, sofern er diesen nicht zu verschulden hat. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde mit der Zahlung des geschuldeten Rechnungsbetrages in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

6. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie einer etwaigen Vergütung für erbrachte Dienst- oder Werkleistungen durch den Kunden im Eigentum der Firma. Die Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist dem Kunden nicht gestattet. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Ware veräußert und die Firma dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma bereits mit Vertragsabschluss alle aus dem Veräußerungsgeschäft resultierenden Ansprüche gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der Forderung der Firma ab. Die Firma ist bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die Ware heraus zu verlangen, sofern die Firma vom Vertrag zurückgetreten ist. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle für die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

7. Haftung

Die Firma haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur im Falle der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, wie u.a. die Lieferung der Ware und deren Freiheit von nicht unerheblichen Mängeln), und nur soweit es sich um einen vertragstypischen vorhersehbaren Schaden handelt. Hiervon ausgenommen sind Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Firma.

Im Übrigen sind weitergehende Ansprüche des Kunden, welche mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bei Lieferung zusammenhängen (z.B. mittelbare Schäden), und jede sonstige Haftung der Firma wegen fahrlässiger Pflichtverstöße ausgeschlossen, und zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund diese gestützt sein mögen (z. B. auch unerlaubte Handlung und positive Vertragsverletzung). Dies gilt auch für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen; insoweit verzichtet der Kunde auf etwaige Ansprüche.

Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma durch den Kunden ist dessen Mitverschulden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.

8. Gewährleistung

Tritt ein Mangel auf, so ist dieser sowie seine Erscheinungsformen vom Kunden so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels machbar und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers möglich ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, bei Lieferung von gebrauchter Ware ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Ware beim Kunden bzw. der Abnahme der Werkleistung durch den Kunden. Die Werkleistung gilt als vom Kunden abgenommen, sofern dieser nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Ablieferung bzw. Beendigung der Werkleistung Beanstandungen gegenüber der Firma schriftlich vorbringt; die Firma wird den Kunden bei Beginn dieser Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert (z.B. Software programmiert) oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen (mit-)verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderungen entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

Ist die die Mängelrüge berechtigt, setzt der Kunde der Firma eine angemessene, mindestens vierzehntägige Frist zur Nacherfüllung. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll; im Übrigen liegt die Art der Nacherfüllung im pflichtgemäßen Ermessen der Firma. Die Firma ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die Firma kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma zwei Versuche innerhalb der vom Kunden angemessen gesetzten, mindestens vierzehntägigen Frist zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist die vom Kunden gesetzte Frist ergebnislos verstrichen, so kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Soweit dem Kunden Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung der Firma auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Firma steht nicht dafür ein, dass die gelieferte Software bestimmte Anforderungen des Kunden erfüllt oder dass der Kunde mit der Software bestimmte Ergebnisse erzielen oder Probleme lösen kann. Auch die fehlende Kompatibilität mit anderer Software stellt keinen Mangel dar.

Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Ware ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.

Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

9. Export

Der Kunde erkennt an, dass der Weiterverkauf jeglicher aus den USA importierten Produkte den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt, die die Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Hardware, Software, technischen Datenträgern und unmittelbaren Produkten von technischen Datenträgern einschließlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Produkte stehen, beschränken. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt aus den USA importierte Produkte, Informationen oder Dokumentationen, die damit im Zusammenhang stehen, in irgendwelche Länder bzw. an irgendwelche Endabnehmer exportiert oder weiterexportiert, ohne vorher die hierfür erforderliche Zustimmung von der hierfür zuständigen Behörde eingeholt zu haben. Zudem darf keine Software in Länder exportiert werden, gegen die die USA ein Embargo verhängt hat.  

10. Abschließende Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden; dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten; ausgenommen sind Geldforderungen eines Unternehmers, der zugleich auch Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, sofern die Geschäftsbeziehung für den Unternehmer und die Firma ein Handelsgeschäft ist. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristischen Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Firma in Düsseldorf. Es gilt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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Düsseldorf, Deutschland
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